ACHTUNG – Sehr hohe Brandgefahr
26 / 06 / 2026 | 14:00
Sehr hohe Brandgefahr – Allgemeines Verbot, im Freien Feuer zu entzünden
Aufgrund einer sehr hohen Brandgefahr verhängt der Kanton Wallis ab Donnerstag, dem 25. Juni 2026, ein generelles Verbot für das Entzünden von Feuern im Freien. Auf Privatgrundstücken in städtischen Gebieten ist das Grillen unter bestimmten strengen Auflagen weiterhin erlaubt. Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen der Gemeindebehörden zu befolgen.
Nach einem sehr trockenen Frühling hat sich im Wallis eine erhebliche Dürre eingestellt, die durch eine starke Hitzewelle in der zweiten Junihälfte 2026 noch verschärft wurde. In den meisten Regionen des Kantons Wallis wurde eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr erreicht. Das für nächste Woche erwartete Ende der Hitzewelle und die angekündigten vereinzelten Niederschläge werden wahrscheinlich nicht ausreichen, um die allgemeine Lage zu verbessern.
Aus diesem Grund hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) mit Wirkung zum Donnerstag, dem 25. Juni 2026, ein generelles Verbot des Entzündens von Feuern im Freien auf dem gesamten Kantonsgebiet beschlossen.
Das Grillen ist jedoch weiterhin zulässig, allerdings ausschließlich auf Privatgrundstücken in Wohn- und Stadtgebieten und unter der Verantwortung der Person, die die Grillanlage in Betrieb nimmt, sofern die Grills auf einem nicht brennbaren Untergrund (Betonsockel, Steinpflaster…) in einem Abstand von mindestens 10 Metern zu brennbaren Flächen oder Vegetation (Feld, Sträucher, usw., 100 Meter zum Wald).
Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikt an die Anweisungen der Gemeindebehörden zu halten und alles zu unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Wohngebiete vor Bränden zu schützen. Die offiziellen Kontrollorgane werden allfällige Zuwiderhandlungen der zuständigen Behörde melden.
Eine Verbesserung der Lage ist nur bei anhaltendem Regen von mindestens zwei bis drei Tagen und einer Niederschlagsmenge von mehr als 30 mm/m² zu erwarten. Kurzzeitige Regenfälle und Gewitter haben nur einen sehr geringen Einfluss auf die aktuelle Gefahrensituation. Bei einer wesentlichen Änderung der Lage werden neue Massnahmen ergriffen und bekannt gegeben.
Im Brandfall gilt das Prinzip: Alarmieren (118) – Retten – Löschen
